Was bedeutet die CE-Kennzeichnung?
Die CE-Kennzeichnung ist kein Prüfsiegel, sondern eine Erklärung des Herstellers: Die Maschine erfüllt alle für sie geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU. Ohne CE-Kennzeichnung darf eine Maschine im Europäischen Wirtschaftsraum nicht in Verkehr gebracht werden.
Für Maschinen ist ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 maßgeblich. Je nach Ausstattung kommen weitere Rechtsakte hinzu – etwa die EMV-Richtlinie, die Funkanlagenrichtlinie oder für vernetzte Produkte der Cyber Resilience Act.
Der Ablauf in 7 Schritten
1. Anwendbare Rechtsvorschriften bestimmen
Ist das Produkt eine Maschine, eine unvollständige Maschine oder ein Sicherheitsbauteil? Welche weiteren EU-Vorschriften gelten?
2. Risikobeurteilung durchführen
Gefährdungen über alle Lebensphasen ermitteln, Risiken bewerten und mindern – nach der Rangfolge: inhärent sichere Konstruktion, technische Schutzmaßnahmen, Benutzerinformation. Grundlage ist meist die EN ISO 12100.
3. Grundlegende Anforderungen erfüllen
Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen stehen in Anhang III der Maschinenverordnung. Harmonisierte Normen lösen bei Anwendung die Vermutung der Konformität aus.
4. Technische Unterlagen erstellen
Beschreibung, Zeichnungen, Risikobeurteilung, angewandte Normen, Prüfberichte, Betriebsanleitung – mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
5. Konformitätsbewertungsverfahren durchführen
Für die meisten Maschinen genügt die interne Fertigungskontrolle durch den Hersteller. Für Maschinen nach Anhang I ist – je nach Kategorie und Anwendung harmonisierter Normen – eine notifizierte Stelle einzubeziehen.
6. EU-Konformitätserklärung ausstellen
Der Hersteller erklärt schriftlich die Übereinstimmung mit allen anwendbaren Vorschriften. Die Erklärung liegt der Maschine bei oder ist über eine in der Anleitung genannte Internetadresse abrufbar.
7. CE-Kennzeichnung anbringen und Betriebsanleitung beilegen
Die Kennzeichnung wird sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht. Die Betriebsanleitung begleitet die Maschine – auf Papier oder digital.
Sonderfall unvollständige Maschine
Unvollständige Maschinen – etwa Baugruppen, die erst beim Kunden in eine Anlage integriert werden – erhalten keine CE-Kennzeichnung. Stattdessen stellt der Hersteller eine Einbauerklärung aus und liefert eine Montageanleitung. Die CE-Kennzeichnung erfolgt später für die vollständige Maschine.
Die Dokumente im Überblick
| Dokument | Empfänger | Aufbewahrung |
|---|---|---|
| Risikobeurteilung | intern / Marktüberwachung | mind. 10 Jahre |
| Technische Unterlagen | intern / Marktüberwachung | mind. 10 Jahre |
| EU-Konformitätserklärung | Kunde | mind. 10 Jahre |
| Betriebsanleitung | Kunde | digital: mind. 10 Jahre online |
| Einbauerklärung + Montageanleitung | Kunde (unvollständige Maschine) | mind. 10 Jahre |
CE-Dokumentation effizient führen
Die meisten Dokumente basieren auf denselben Produktdaten: Stückliste, Baugruppen, Abbildungen, technische Daten. Werden sie aus einer Quelle erzeugt, bleiben sie konsistent – auch über Varianten und Revisionen hinweg. Mit proquodo entstehen Betriebsanleitung, Ersatzteilliste und weitere Dokumente direkt aus CAD, PDM und ERP, versioniert je Maschine.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung oder Konformitätsbewertung im Einzelfall.
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